Barrierefreiheit & Compliance
In einer digitalisierten Welt ist Zugang und Chancengleichheit essenziell. Das BFSG zielt darauf ab, digitale Schranken bis 2025 abzubauen und Gleichberechtigung im Internet zu stärken – das betrifft auch Unternehmenswebsites.
In unserer zunehmend digitalisierten Welt sind uneingeschränkter Zugang und Chancengleichheit essentiell. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, digitale Schranken bis (spätestens) 2025 abzubauen und eröffnet somit eine Ära der Gleichberechtigung im Internet. Unternehmen stehen nun vor der Aufgabe, ihre Online-Präsenzen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Dieser Schritt ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein Gebot der sozialen Verantwortung und ein Wegbereiter für innovative Lösungen.
In unserer zunehmend digitalisierten Welt sind uneingeschränkter Zugang und Chancengleichheit essentiell. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, digitale Schranken bis (spätestens) 2025 abzubauen und eröffnet somit eine Ära der Gleichberechtigung im Internet. Unternehmen stehen nun vor der Aufgabe, ihre Online-Präsenzen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Dieser Schritt ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein Gebot der sozialen Verantwortung und ein Wegbereiter für innovative Lösungen.
Unser Artikel führt Dich durch die Kernpunkte des Gesetzes, erklärt, was es für Dein Unternehmen bedeutet, und zeigt auf, wie Du Dich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten kannst.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine legislative Antwort auf die Notwendigkeit einer inklusiveren digitalen Welt. Es repräsentiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit digitalen Angeboten und stellt Barrierefreiheitsanforderungen an Anbieter von Webseiten und mobilen Anwendungen zur Schaffung von barrierefreien Digitalerlebnissen. Das Gesetz hat zum Ziel, allen Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen, Services, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das BFSG kennzeichnet sich durch seine umfassende Definition von Barrierefreiheit, die über technische Aspekte hinausgeht und sich auf die tatsächliche Nutzbarkeit und Zugänglichkeit konzentriert. Es geht nicht nur darum, digitale Barrieren zu identifizieren, sondern sie aktiv zu beseitigen und kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit zu arbeiten.
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Das BFSG trägt dazu bei, dieses Recht in der digitalen Sphäre durchzusetzen. Zudem zeigt eine Studie zur Barrierefreiheit im Internet von 2020, dass barrierefreie Angebote noch immer stark unterrepräsentiert sind, was die Dringlichkeit dieses Gesetzes unterstreicht.
Die Anforderungen des BFSG müssen schrittweise umgesetzt werden. Ab 2025 werden die Regelungen umfassend in Kraft treten. Dies gibt Unternehmen und Institutionen ausreichend Zeit, ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen.
Deine Website ist noch nicht barrierefreit, soll es aber so schnell wie möglich werden? Auf unserer Leistungsseite „Barrierefreie Website“ zeigen wir, wie wir B2B-Unternehmen dabei unterstützen.
Die rechtlichen Grundlagen des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) bilden das Fundament für die Schaffung einer zugänglicheren digitalen Welt für alle Nutzer. Hier ist ein vertiefter Einblick in die Kernvorschriften und Standards, die für die Umsetzung des BFSG relevant sind.
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine weitreichende EU-Richtlinie, die eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen abdeckt. Sie zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Bankdienstleistungen, E-Books, E-Commerce und anderen Schlüsseltechnologien zu verbessern. Der EAA schreibt vor, dass neue Technologien von Anfang an mit Blick auf die Zugänglichkeit entwickelt werden sollen, wodurch ein kohärenter europäischer Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen entsteht.
Der EAA ist zudem eng mit der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates verbunden, die vom 17. April 2019 datiert und die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen konkretisiert. Diese EU-Richtlinie deckt eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen ab und zielt darauf ab, die Zugänglichkeit in Bereichen wie Bankdienstleistungen, E-Books und E-Commerce zu verbessern.
Die Norm EN 301 549 stellt einen wichtigen Leitfaden für die Entwicklung barrierefreier IKT-Produkte und -Dienstleistungen dar. Sie bietet spezifische Anforderungen für die Barrierefreiheit von Webinhalten, Apps, Betriebssystemen und mehr, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht von der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) spezifiziert, wie die Anforderungen des BFSG in Deutschland umgesetzt werden sollen. Sie ist der deutsche Wegweiser zur Erreichung von Barrierefreiheit für digitale Angebote öffentlicher Stellen und legt fest, wie digitale Inhalte für Menschen mit verschiedenen Behinderungen bedienbar, wahrnehmbar, verständlich und robust gestaltet sein müssen.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind das Herzstück der Webzugänglichkeit. Sie sind in drei Konformitätsstufen unterteilt – A, AA und AAA – und bieten Richtlinien für die Erstellung von Webinhalten, die von Menschen mit einem breiten Spektrum an Behinderungen genutzt werden können. Diese Richtlinien sind essentiell für Webentwickler, Inhaltsautoren und Entscheidungsträger.
Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit wird durch die genannten Vorschriften und Standards konkretisiert und durchsetzbar gemacht. Es ist wichtig, dass alle Entwickler und Inhaltsanbieter diese Anforderungen verstehen und in ihre Arbeitsprozesse integrieren, um die Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Die Überwachung der Einhaltung dieser Standards ist ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes und erfolgt durch staatliche Überwachungsstellen. Die Nichteinhaltung kann zu Sanktionen führen und die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen untergraben.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nicht nur ein gesetzlicher Rahmen, sondern auch ein ethisches Gebot, das sich an ein breites Spektrum von Akteuren richtet. Es ist sowohl für den B2C- als auch für den B2B-Bereich von entscheidender Bedeutung, da es die digitale Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen gewährleisten soll.
Alle Unternehmen, die digitale Inhalte für Endverbraucher oder andere Unternehmen bereitstellen, fallen unter die Regelungen des BFSG. Es macht keinen Unterschied, ob das Geschäft direkt mit dem (End-)Verbraucher (B2C) oder mit anderen Unternehmen (B2B) agiert. In beiden Fällen sind die Prinzipien der Barrierefreiheit gleichbedeutend mit sozialer Verantwortung und werden als integraler Bestandteil der Unternehmenskultur betrachtet – mehr oder weniger eine moralische Pflicht.
Das BFSG stellt sicher, dass eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich gemacht wird. Hier sind einige der Schlüsselbereiche, die vom BFSG abgedeckt werden:
Dienstleistungen:
Produkte:
Diese Aufstellung zeigt, dass das BFSG einen breiten Ansatz verfolgt, um sicherzustellen, dass Technologie und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Es wird deutlich, dass Barrierefreiheit eine integrale Rolle in der Produktentwicklung und Dienstleistungsgestaltung spielen muss.
Das BFSG erstreckt sich auf nahezu alle Arten von Webseiten und mobilen Anwendungen, die für den deutschen Markt entwickelt oder bereitgestellt werden. Dies schließt sowohl öffentliche als auch private Anbieter ein, die digitale Inhalte oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt Maßstäbe für die digitale Inklusion, die weit über die herkömmliche Website-Gestaltung hinausgehen. Es verlangt von Website-Betreibern, proaktiv alle Elemente ihrer Online-Präsenz zu überdenken und sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind.
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet und programmiert, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Website Informationen auf vielfältige Weise bereitstellt, um sensorische, kognitive oder motorische Einschränkungen zu berücksichtigen. Barrierefreiheit im Web umfasst auch die einfache Bedienung der Website und die Kompatibilität mit assistiven Technologien.
Bis 2025 tritt die Richtlinie vom Gesetzgeber in Kraft. Bei der Umsetzung der Richtlinie und der Gestaltung barrierefreier Websites müssen Entwickler und Designer folgende Beeinträchtigungen berücksichtigen:
Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit auf Websites müssen demnach verschiedene Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Die Anforderungen an eine barrierefreie Webseite beinhalten:
Eine barrierefreie Website zu erstellen, ist ein mehrstufiger Prozess, der von Anfang an in die Webentwicklung integriert werden sollte. Hier ist eine Checkliste, die dabei hilft, die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit während der Konzeption, des Designs und der Entwicklung einer Website zu berücksichtigen:
Diese Checkliste ist eine grundlegende Richtlinie und sollte an die spezifischen Anforderungen und Ziele der jeweiligen Website angepasst werden. Eine barrierefreie Website zu schaffen, bedeutet nicht nur, gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, sondern auch, ein umfassendes Nutzererlebnis (User Experience) für alle zu gewährleisten.
Die Implementierung digitaler Barrierefreiheit bietet weitreichende Vorteile, die über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Unternehmen, die Zugänglichkeit in ihre digitale Strategie integrieren, erleben positive Auswirkungen in verschiedenen Bereichen.
Diese Vorteile machen deutlich, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage der Compliance ist, sondern auch eine strategische Entscheidung. Sie hat das Potenzial, Wettbewerbsvorteile zu schaffen und das Unternehmensimage positiv zu beeinflussen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein mutiger Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt. Es strebt an, Technologie für alle zugänglich zu machen und betont die Bedeutung von Zugänglichkeit und Gleichberechtigung. Kritik ist jedoch unerlässlich, um das Gesetz zu hinterfragen, weiterzuentwickeln und praxisnahe Lösungen zu finden. Im Folgenden werden die Hauptkritikpunkte am BFSG beleuchtet. Sie zeigen, dass Barrierefreiheit technische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen mit sich bringt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt insbesondere für KMU eine finanzielle Herausforderung dar. Die Kosten für die Implementierung barrierefreier Technologien können für kleinere Unternehmen eine Hürde sein. Es gilt, Lösungen zu finden, die wirtschaftlich tragfähig sind, ohne die Qualität der Barrierefreiheit zu beeinträchtigen.
Die Umsetzung der technischen Anforderungen des BFSG wird oft als kompliziert wahrgenommen. Die Notwendigkeit, bestehende Webangebote umfassend zu überarbeiten und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen, kann eine erhebliche Belastung sein.
Viele Unternehmen fühlen sich hinsichtlich der Umsetzung des BFSG alleingelassen. Der Ruf nach besseren Informationsangeboten und praktischen Anleitungen zur Implementierung der Barrierefreiheit ist groß.
Rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des BFSG sind ein weiterer Kritikpunkt. Unternehmen suchen nach transparenten Richtlinien und klar definierten Verantwortlichkeiten.
Die individuellen Anforderungen von Nutzern mit unterschiedlichen Behinderungen können stark variieren. Die Kritik bezieht sich darauf, dass es schwierig sein kann, eine Einheitslösung zu finden, die allen Bedürfnissen gerecht wird.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutsamer Schritt in die Zukunft einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Es fordert von uns allen, Barrieren abzubauen und das Internet zu einem Ort zu machen, an dem jeder teilhaben kann. Trotz der Herausforderungen, die mit der Umsetzung verbunden sind, ist das zugrunde liegende Ziel des BFSG unbestritten – die Förderung der Gleichheit und die Verbesserung der Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen.
Die Kritik am Gesetz zeigt die Notwendigkeit auf, kontinuierlich im Dialog zu bleiben, um praktische und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die sowohl für die Nutzer als auch für die Unternehmen funktionieren. Die digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung; sie ist eine Chance für Innovation, ein erweitertes Kundenerlebnis und letztlich ein Ausdruck unserer gemeinsamen menschlichen Werte.
Das BFSG gilt für alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die digitale Inhalte für den deutschen Markt bereitstellen. Dies schließt Unternehmen jeder Größe und aus allen Branchen ein, von öffentlichen Einrichtungen bis hin zu privaten Organisationen.
Alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Websites und mobilen Anwendungen sind zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dies umfasst sowohl B2C- als auch B2B-Unternehmen und zielt darauf ab, die digitale Welt für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
Alle öffentlichen Websites und Apps müssen barrierefrei sein, einschließlich E-Commerce-Plattformen, Unternehmensseiten, Bildungsportale und Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung.
Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen, die so entwickelt werden, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören technische Anpassungen, die es ermöglichen, Inhalte durch assistive Technologien wie Screenreader zu erfassen und zu navigieren.
Barrierefreiheit meistern?
Barrierefreiheit als Chance für Dein Unternehmen. Wir beraten Dich und helfen dabei, digitale Zugänglichkeit in Deinem Unternehmen effektiv umzusetzen und zu optimieren.