Barrierefreiheit & Compliance

15.06.2026

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Digitale Barrierefreiheit im Wandel

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Digitale Barrierefreiheit im Wandel

Das Thema kurz und kompakt

In unserer zunehmend digitalisierten Welt sind uneingeschränkter Zugang und Chancengleichheit essentiell. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, digitale Schranken abzubauen – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung im Internet. Damit stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Online-Präsenzen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Das ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein Gebot der sozialen Verantwortung und ein Wegbereiter für innovative Lösungen.

In unserer zunehmend digitalisierten Welt sind uneingeschränkter Zugang und Chancengleichheit essentiell. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, digitale Schranken abzubauen – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung im Internet. Damit stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Online-Präsenzen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Das ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein Gebot der sozialen Verantwortung und ein Wegbereiter für innovative Lösungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es seit 2021, aber erst seit dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen seine Anforderungen tatsächlich erfüllen. Was genau dahinter steckt, welche EU-Vorgaben es umsetzt und warum es auch für dein Unternehmen relevant ist, erklären wir hier.

Das Thema kurz und kompakt

  • Ziel des BFSG: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit.
  • Einfluss auf Unternehmen: Firmen müssen digitale Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten, um gesetzliche und soziale Anforderungen zu erfüllen.
  • Herausforderungen: Die Umsetzung des BFSG stellt technische und finanzielle Herausforderungen dar, besonders für KMU.
  • Nutzen der Barrierefreiheit: Barrierefreie Websites erweitern die Zielgruppe, verbessern das Nutzererlebnis und steigern die Suchmaschinenoptimierung.
  • Gemeinschaftliche Verantwortung: Barrierefreiheit ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Innovation fördert und die digitale Inklusion unterstützt.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine legislative Antwort auf die Notwendigkeit einer inklusiveren digitalen Welt. Es repräsentiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit digitalen Angeboten und stellt Barrierefreiheitsanforderungen an Anbieter von Webseiten und mobilen Anwendungen zur Schaffung von barrierefreien Digitalerlebnissen. Das Gesetz hat zum Ziel, allen Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen, Services, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Was macht das BFSG aus?

Das BFSG zeichnet sich durch eine umfassende Definition von Barrierefreiheit aus, die über technische Aspekte hinausgeht und auf die reale Nutzbarkeit zielt. Es verlagert den Fokus von der Frage „Ist der Alt-Text vorhanden?" hin zu „Kann ein Mensch mit Sehbehinderung den Kaufprozess tatsächlich abschließen?" Entscheidend ist echte Nutzbarkeit, nicht formale Compliance.

Warum ist digitale Barrierefreiheitsanforderungen richtig und wichtig?

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Das BFSG trägt dazu bei, dieses Recht in der digitalen Sphäre durchzusetzen. Zudem zeigt eine Studie zur Barrierefreiheit im Internet von 2020, dass barrierefreie Angebote noch immer stark unterrepräsentiert sind, was die Dringlichkeit dieses Gesetzes unterstreicht.

Studie zur Barrierefreiheit im Internet von 2020

Bis wann muss ich umsetzen?

Für Websites und Online-Shops gibt es keine Schonfrist. Sie müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Übergangsfristen gelten nur in eng begrenzten Fällen: Fürbestimmte Dienstleistungen mit bereits bestehenden Verträgen läuft eine Frist bis 2030, für Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Fahrkartenautomaten je nach Inbetriebnahme bis zu 15 Jahre.

Deine Website ist noch nicht barrierefrei, soll es aber so schnell wie möglich werden? Auf unserer Leistungsseite „Barrierefreie Website“ zeigen wir, wie wir B2B-Unternehmen dabei unterstützen.

Rechtliche Hintergründe des BFSG: Ein detaillierter Blick auf Verordnungen und Standards

Die rechtlichen Grundlagen des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) bilden das Fundament für die Schaffung einer zugänglicheren digitalen Welt für alle Nutzer. Hier ist ein vertiefter Einblick in die Kernvorschriften und Standards, die für die Umsetzung des BFSG relevant sind.

European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine weitreichende EU-Richtlinie, die eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen abdeckt. Sie zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Bankdienstleistungen, E-Books, E-Commerce und anderen Schlüsseltechnologien zu verbessern. Der EAA schreibt vor, dass neue Technologien von Anfang an mit Blick auf die Zugänglichkeit entwickelt werden sollen, wodurch ein kohärenter europäischer Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen entsteht.

Der EAA ist zudem eng mit der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates verbunden, die vom 17. April 2019 datiert und die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen konkretisiert. Diese EU-Richtlinie deckt eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen ab und zielt darauf ab, die Zugänglichkeit in Bereichen wie Bankdienstleistungen, E-Books und E-Commerce zu verbessern.

Die Norm EN 301 549

Die Norm EN 301 549 stellt einen wichtigen Leitfaden für die Entwicklung barrierefreier IKT-Produkte und -Dienstleistungen dar. Sie bietet spezifische Anforderungen für die Barrierefreiheit von Webinhalten, Apps, Betriebssystemen und mehr, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht von der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Die Verordnung zum BFSG (BFSGV)

Wie die Anforderungen des BFSG konkret umzusetzen sind, regelt die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Sie übersetzt die gesetzlichen Vorgaben in technische Anforderungen für die Privatwirtschaft und verweist dabei auf anerkannte Standards wie die EN 301 549 und die WCAG.

Die BITV 2.0

Davon zu unterscheiden ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Sie gilt für die digitalen Angebote öffentlicher Stellen und beruht auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), nicht auf dem BFSG. Inhaltlich folgt sie denselben Grundprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1: Der technische Maßstab

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bilden das technische Herzstück. Sie definieren drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Für das BFSG gilt Stufe AA als Mindestanforderung. Die vier Grundprinzipien lauten:

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte, Untertitel).
  • Bedienbar: Die Website muss per Tastatur nutzbar sein, ohne Zeitdruck.
  • Verständlich: Sprache und Navigation müssen konsistent und klar sein.
  • Robust: Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln kompatibel sein.

Die Barrierefreiheitserklärung

Das BFSG verlangt mehr als eine technisch zugängliche Seite. Anbieter müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Sie informiert darüber, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und nennt einen Kontakt für Rückmeldungen. Diese Erklärung ist Pflicht, und das Fehlen kann selbst dann beanstandet werden, wenn die Seite ansonsten zugänglich ist.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nicht nur ein gesetzlicher Rahmen, sondern auch ein ethisches Gebot, das sich an ein breites Spektrum von Akteuren richtet. Es ist sowohl für den B2C- als auch für den B2B-Bereich von entscheidender Bedeutung, da es die digitale Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen gewährleisten soll.

Was gilt für B2B-Websites?

Hier wird es differenziert. Reine B2B-Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, fallen nicht direkt unter das BFSG. Das Gesetz zielt auf den Schutz von Verbrauchern.
Aber Vorsicht vor dem Trugschluss. Aus unseren Projekten mit B2B-Kunden wissen wir, dass die Grenze in der Praxis verschwimmt. Sobald eine Plattform auch von Verbrauchern genutzt werden kann, greift das Gesetz - ebenso, wenn ihr ein im BFSG gelistetes Produkt anbietet, das dann selbst barrierefrei sein muss. Viele vermeintlich „reine" B2B-Plattformen sind genau deshalb betroffen, ohne dass es den Betreibern bewusst ist.
Unser Rat: Verlasst euch nicht auf das Label „B2B". Prüft konkret, ob Verbraucher auf eure digitalen Angebote zugreifen können.

Für welche Produkte & Dienstleistungen gilt das BFSG?

Das BFSG stellt sicher, dass eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich gemacht wird. Hier sind einige der Schlüsselbereiche, die vom BFSG abgedeckt werden:

Dienstleistungen:

  • Telefondienste: Diese umfassen alle Dienste, die Telekommunikation für Endnutzer bereitstellen, einschließlich VoIP-Diensten.
  • E-Books: Digitale Bücher und Publikationen müssen so formatiert sein, dass sie mit Screenreadern kompatibel sind und von Menschen mit Sehbehinderungen genutzt werden können.
  • Messenger-Dienste: Instant-Messaging-Plattformen müssen Funktionen wie Sprachausgabe und einfache Navigation für Menschen mit verschiedenen Behinderungen unterstützen.
  • Dienstleistungen auf Mobilgeräten im überregionalen Personenverkehr: Apps und Dienste, die Fahrpläne, Buchungssysteme und Echtzeit-Verkehrsinformationen bieten, müssen für alle Nutzer uneingeschränkt nutzbar sein.
  • Bankdienstleistungen: Online-Banking-Plattformen und entsprechende Apps müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen vollständig genutzt werden können.
  • Elektronischer Geschäftsverkehr: Online-Shops und Handelsplattformen müssen barrierefreie Schnittstellen bieten.
  • Personenbeförderungsdienste: Buchungsplattformen für Verkehrsmittel wie Busse, Züge und Flugzeuge müssen für alle Nutzer zugänglich sein.

Produkte:

  • Computer und Notebooks: Diese müssen so gestaltet sein, dass sie barrierefrei bedienbar sind, zum Beispiel durch die Verwendung von Tastaturkürzeln und Sprachsteuerung.
  • Tablets und Smartphones: Die Geräte und ihre Betriebssysteme müssen Funktionen wie Bildschirmleser, Text-zu-Sprache und haptisches Feedback bieten.
  • Geldautomaten und Fahrkartenautomaten: Sie müssen mit Funktionen wie Sprachausgabe, Braille-Anzeige und ergonomischen Bedienelementen ausgestattet sein.
  • E-Book-Lesegeräte: Diese Geräte müssen so konzipiert sein, dass sie von Nutzern mit Sehbehinderungen oder anderen Beeinträchtigungen verwendet werden können.
  • Router: Auch Netzwerkgeräte wie Router sollten in ihrer Konfiguration und im Betrieb barrierefrei zugänglich sein.
Mit dem neuen Gesetz sollen insbesondere digitale Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr höheren Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Dazu zählt natürlich auch der Online-Handel

Diese Aufstellung zeigt, dass das BFSG einen breiten Ansatz verfolgt, um sicherzustellen, dass Technologie und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Es wird deutlich, dass Barrierefreiheit eine integrale Rolle in der Produktentwicklung und Dienstleistungsgestaltung spielen muss.

Für welche Websites gilt das Gesetz?

Das BFSG erstreckt sich auf nahezu alle Arten von Webseiten und mobilen Anwendungen, die für den deutschen Markt entwickelt oder bereitgestellt werden. Dies schließt sowohl öffentliche als auch private Anbieter ein, die digitale Inhalte oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

  • Unternehmenswebsites: Sämtliche Unternehmensauftritte, von großen Konzernen bis hin zu kleinen und mittelständischen Unternehmen, müssen die Richtlinien erfüllen. Dies gewährleistet, dass Informationen und Dienstleistungen für alle Nutzergruppen erreichbar sind.
  • Online-Shops: E-Commerce-Plattformen müssen sicherstellen, dass der gesamte Kaufprozess, von der Produktauswahl bis zum Bezahlen, barrierefrei gestaltet ist.
  • Bildungsportale: E-Learning-Plattformen und andere Bildungsressourcen im Internet müssen so entwickelt werden, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Lernbedürfnissen und -fähigkeiten zugänglich sind.
  • Öffentliche Dienste: Websites der öffentlichen Hand, wie Verwaltungsportale und Informationsseiten von Behörden, müssen den Zugang und die Nutzung für alle Bürger ermöglichen.
Webseiten fallen ebenfalls unter das BFSG. Es geht darum, sie barrierefrei bedienbar, verständlich und robust zu gestalten.

Worauf gilt es bei der Barrierefreiheit einer Website zu achten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt Maßstäbe für die digitale Inklusion, die weit über die herkömmliche Website-Gestaltung hinausgehen. Es verlangt von Website-Betreibern, proaktiv alle Elemente ihrer Online-Präsenz zu überdenken und sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet und programmiert, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Website Informationen auf vielfältige Weise bereitstellt, um sensorische, kognitive oder motorische Einschränkungen zu berücksichtigen. Barrierefreiheit im Web umfasst auch die einfache Bedienung der Website und die Kompatibilität mit assistiven Technologien.

Welche Beeinträchtigungen sind für barrierefreie Websites wichtig? Welche Barrierefreiheitsanforderungen gilt es zu erfüllen?

Bei der Umsetzung der Richtlinie und der Gestaltung barrierefreier Websites müssen Entwickler und Designer folgende Beeinträchtigungen berücksichtigen:

  • Visuelle Beeinträchtigungen: Dies umfasst Blindheit, verschiedene Formen von Sehbehinderungen bis hin zu Farbsehschwächen.
  • Hörbeeinträchtigungen: Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit, die die Fähigkeit beeinträchtigen, audiovisuelle Medien zu nutzen.
  • Motorische Beeinträchtigungen: Dies bezieht sich auf die Fähigkeit, eine Maus oder Tastatur zu bedienen und kann die Entwicklung von Websites beeinflussen, die auch über andere Eingabemethoden bedienbar sein müssen.
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Dazu gehören Schwierigkeiten beim Verstehen von Inhalten oder beim Navigieren komplexer Websites.
  • Sprachliche Beeinträchtigungen: Diese können die Fähigkeit beeinflussen, Textinhalte zu verstehen, insbesondere wenn sie komplex oder fachspezifisch sind.
Verschiedene Behinderungen sollten berücksichtigt werden, um die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Diensleiotugnen und ebenso für Webseiten zu erfüllen.

Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit auf Websites müssen demnach verschiedene Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Die Anforderungen an eine barrierefreie Webseite beinhalten:

  • Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte: Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, Videos und Audiodateien.
  • Zugänglichkeit für Screenreader: Sicherstellung, dass alle Inhalte von Screenreadern erfasst und korrekt wiedergegeben werden können.
  • Navigierbarkeit per Tastatur: Gewährleistung, dass Nutzer ohne Maus oder Touchscreen durch die Website navigieren können.
  • Zeitbasierte Medien: Bereitstellung von Untertiteln oder Gebärdensprachübersetzungen für Videos.
  • Anpassbarkeit: Möglichkeit für Nutzer, Farben, Schriftgrößen und Kontraste anzupassen.
  • Verständlichkeit: Klare und einfache Sprache sowie konsistente Navigation.

Checkliste zur Umsetzung: Erste Schritte zur BFSG-Konformität

Eine barrierefreie Website zu erstellen, ist ein mehrstufiger Prozess, der von Anfang an in die Webentwicklung integriert werden sollte. Hier ist eine Checkliste, die dabei hilft, die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit während der Konzeption, des Designs und der Entwicklung einer Website zu berücksichtigen:

  1. Prüfung der Textalternativen: Stellen Sie sicher, dass alle Bilder, Videos und Audiodateien Textalternativen haben, die von Screenreadern genutzt werden können.
  2. Verwendung von semantischem HTML: Nutzen Sie HTML-Tags korrekt, um Struktur und Bedeutung zu verleihen, und unterstützen Sie damit die Navigation durch assistive Technologien.
  3. Überprüfung der Tastaturnavigierbarkeit: Alle Funktionen der Website sollten über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass eine Maus benötigt wird.
  4. Anpassbare Benutzeroberflächen: Implementieren Sie Funktionen, die es Benutzern ermöglichen, Farben, Schriftgrößen und Kontraste anzupassen.
  5. Responsive Design: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Website auf allen Geräten und Bildschirmgrößen funktioniert, insbesondere auf mobilen Endgeräten.
  6. Audiodeskription und Untertitel für Videos: Stellen Sie sicher, dass alle Multimedia-Inhalte für Nutzer mit Hör- oder Sehbehinderungen zugänglich sind.
  7. Einfache Sprache und klare Anweisungen: Verwenden Sie eine einfache Sprache und stellen Sie sicher, dass Anweisungen klar und unmissverständlich sind.
  8. Vermeidung von zeitbasierten Medien: Bieten Sie Alternativen für Inhalte, die Benutzeraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erfordern.
  9. Testen mit echten Nutzern: Führen Sie Usability-Tests mit Menschen mit verschiedenen Behinderungen durch, um sicherzustellen, dass die Website wirklich barrierefrei ist.
  10. Kontinuierliche Evaluation: Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Überprüfen Sie regelmäßig neue Inhalte und Funktionen auf ihre Zugänglichkeit.
Checkliste, die bei der Umsetzung von Barrierefreiheit auf Webseiten und Online-Shops unterstützt und damit der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes den Weg ebnet.

Diese Checkliste ist eine grundlegende Richtlinie und sollte an die spezifischen Anforderungen und Ziele der jeweiligen Website angepasst werden. Eine barrierefreie Website zu schaffen, bedeutet nicht nur, gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, sondern auch, ein umfassendes Nutzererlebnis (User Experience) für alle zu gewährleisten.

Vorteile digitaler Barrierefreiheit

Die Implementierung digitaler Barrierefreiheit bietet weitreichende Vorteile, die über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Unternehmen, die Zugänglichkeit in ihre digitale Strategie integrieren, erleben positive Auswirkungen in verschiedenen Bereichen.

  1. Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Websites sprechen eine breitere Nutzerbasis an, einschließlich der rund 15 % der Weltbevölkerung, die mit einer Form von Behinderung leben. Dies öffnet den Zugang zu neuen Marktsegmenten und erweitert potenziell die Kundenbasis.
  2. Verbesserte User Experience: Durch die Berücksichtigung von Barrierefreiheit verbessern sich Navigation und Struktur der Website, was allen Nutzern zugutekommt. Eine intuitive und leicht zugängliche Website (UX/UI Design) erhöht die Benutzerzufriedenheit und kann die Verweildauer sowie die Interaktionsraten steigern.
  3. Erhöhung der Kundentreue: Eine barrierefreie Website zeigt ein Engagement für Diversität und Inklusion, was die Markenwahrnehmung verbessern und die Kundentreue stärken kann.
  4. Suchmaschinenoptimierung: Viele Aspekte der Barrierefreiheit, wie klare Strukturierung und aussagekräftige Beschreibungen, sind auch SEO-„Best Practices“. Websites, die barrierefrei sind, können daher in Suchmaschinenrankings besser abschneiden.
  5. Risikominderung: Die Einhaltung des BFSG und anderer Richtlinien zur Barrierefreiheit schützt vor rechtlichen Risiken und potenziellen Klagen wegen Diskriminierung.
  6. Förderung von Innovation: Die Herausforderungen bei der Schaffung barrierefreier Lösungen können zur Entwicklung neuer Technologien und Ansätze führen und damit Innovation vorantreiben.
  7. Positive soziale Wirkung: Unternehmen, die barrierefreie Praktiken umsetzen, tragen zu einer inklusiveren Gesellschaft bei und stärken ihr soziales Engagement.
  8. Wirtschaftliche Vorteile: Langfristig können barrierefreie Websites zu höheren Konversionsraten führen, da sie für alle Nutzergruppen optimiert sind.
Vorteile, die eine Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit sich bringt.

Diese Vorteile machen deutlich, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage der Compliance ist, sondern auch eine strategische Entscheidung. Sie hat das Potenzial, Wettbewerbsvorteile zu schaffen und das Unternehmensimage positiv zu beeinflussen.

Kritische Betrachtung des BFSG: Herausforderungen und Lösungsansätze

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein mutiger Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt. Es strebt an, Technologie für alle zugänglich zu machen und betont die Bedeutung von Zugänglichkeit und Gleichberechtigung. Kritik ist jedoch unerlässlich, um das Gesetz zu hinterfragen, weiterzuentwickeln und praxisnahe Lösungen zu finden. Im Folgenden werden die Hauptkritikpunkte am BFSG beleuchtet. Sie zeigen, dass Barrierefreiheit technische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen mit sich bringt.

Kritik am BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Finanzielle und Ressourcen-Herausforderungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt insbesondere für KMU eine finanzielle Herausforderung dar. Die Kosten für die Implementierung barrierefreier Technologien können für kleinere Unternehmen eine Hürde sein. Es gilt, Lösungen zu finden, die wirtschaftlich tragfähig sind, ohne die Qualität der Barrierefreiheit zu beeinträchtigen.

Technische Komplexität

Die Umsetzung der technischen Anforderungen des BFSG wird oft als kompliziert wahrgenommen. Die Notwendigkeit, bestehende Webangebote umfassend zu überarbeiten und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen, kann eine erhebliche Belastung sein.

Mangel an Aufklärung und Unterstützung

Viele Unternehmen fühlen sich hinsichtlich der Umsetzung des BFSG alleingelassen. Der Ruf nach besseren Informationsangeboten und praktischen Anleitungen zur Implementierung der Barrierefreiheit ist groß.

Rechtliche Klarheit und Durchsetzung

Rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des BFSG sind ein weiterer Kritikpunkt. Unternehmen suchen nach transparenten Richtlinien und klar definierten Verantwortlichkeiten.

Berücksichtigung individueller Nutzeranforderungen

Die individuellen Anforderungen von Nutzern mit unterschiedlichen Behinderungen können stark variieren. Die Kritik bezieht sich darauf, dass es schwierig sein kann, eine Einheitslösung zu finden, die allen Bedürfnissen gerecht wird.

Fazit: Barrierefreiheit als gemeinsame Verantwortung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutsamer Schritt in die Zukunft einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Es fordert von uns allen, Barrieren abzubauen und das Internet zu einem Ort zu machen, an dem jeder teilhaben kann. Trotz der Herausforderungen, die mit der Umsetzung verbunden sind, ist das zugrunde liegende Ziel des BFSG unbestritten – die Förderung der Gleichheit und die Verbesserung der Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen

Die Kritik am Gesetz zeigt die Notwendigkeit auf, kontinuierlich im Dialog zu bleiben, um praktische und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die sowohl für die Nutzer als auch für die Unternehmen funktionieren. Die digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung; sie ist eine Chance für Innovation, ein erweitertes Kundenerlebnis und letztlich ein Ausdruck unserer gemeinsamen menschlichen Werte.

FAQ mit häufig gestellten Fragen zum BFSG

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist das deutsche Umsetzungsgesetz des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne Einschränkungen nutzen können. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.

Für welche Unternehmen gilt das BFSG?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbieten, darunter Online-Shops, Banking-Plattformen, Messenger-Dienste und E-Books. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeitende, höchstens zwei Millionen Euro Umsatz), aber nur, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Wer Produkte in Umlauf bringt, fällt auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz.

Was passiert, wenn Unternehmen das BFSG nicht einhalten?

Verstöße gegen das BFSG können zu Abmahnungen, Bußgeldern bis zu 100.000 Euro und behördlichen Anordnungen führen. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Kontrolle zuständig. Unternehmen sollten die Umsetzung ernst nehmen, schon wegen des Reputationsrisikos.

Was bedeutet WCAG 2.1 AA für meine Website?

WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA ist der maßgebliche technische Standard, den das BFSG voraussetzt. Er umfasst Anforderungen wie ausreichende Farbkontraste, Tastaturnavigation, Textalternativen für Bilder und kompatible Markup-Struktur für Screenreader. Wer AA erfüllt, ist für die meisten gesetzlichen Anforderungen auf der sicheren Seite.

Wie lange dauert es, eine Website BFSG-konform zu machen?

Das hängt vom Ausgangszustand ab. Bewährt hat sich ein schrittweises Vorgehen:

  • Phase 1 – Quick Wins (1–3 Monate): kritische Barrieren beheben (Alt-Texte, Kontraste, Tastatur-Fallen) – bringt oft sofort SEO-Vorteile.
  • Phase 2 – Struktur (3–6 Monate): Navigation, ARIA-Labels, Formular-Usability.
  • Phase 3 – Volle WCAG-Compliance (6–12 Monate): alle Inhalte prüfen, Accessibility-Monitoring einführen.

Gut strukturierte Codebasen sind schneller fertig als gewachsene Legacy-Systeme. Erster Schritt ist immer eine ehrliche Bestandsaufnahme.

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