Barrierefreiheit & Compliance

In unserer zunehmend digitalisierten Welt sind uneingeschränkter Zugang und Chancengleichheit essentiell. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, digitale Schranken abzubauen – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung im Internet. Damit stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Online-Präsenzen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Das ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein Gebot der sozialen Verantwortung und ein Wegbereiter für innovative Lösungen.
In unserer zunehmend digitalisierten Welt sind uneingeschränkter Zugang und Chancengleichheit essentiell. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, digitale Schranken abzubauen – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung im Internet. Damit stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Online-Präsenzen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Das ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein Gebot der sozialen Verantwortung und ein Wegbereiter für innovative Lösungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es seit 2021, aber erst seit dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen seine Anforderungen tatsächlich erfüllen. Was genau dahinter steckt, welche EU-Vorgaben es umsetzt und warum es auch für dein Unternehmen relevant ist, erklären wir hier.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine legislative Antwort auf die Notwendigkeit einer inklusiveren digitalen Welt. Es repräsentiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit digitalen Angeboten und stellt Barrierefreiheitsanforderungen an Anbieter von Webseiten und mobilen Anwendungen zur Schaffung von barrierefreien Digitalerlebnissen. Das Gesetz hat zum Ziel, allen Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen, Services, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das BFSG zeichnet sich durch eine umfassende Definition von Barrierefreiheit aus, die über technische Aspekte hinausgeht und auf die reale Nutzbarkeit zielt. Es verlagert den Fokus von der Frage „Ist der Alt-Text vorhanden?" hin zu „Kann ein Mensch mit Sehbehinderung den Kaufprozess tatsächlich abschließen?" Entscheidend ist echte Nutzbarkeit, nicht formale Compliance.
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Das BFSG trägt dazu bei, dieses Recht in der digitalen Sphäre durchzusetzen. Zudem zeigt eine Studie zur Barrierefreiheit im Internet von 2020, dass barrierefreie Angebote noch immer stark unterrepräsentiert sind, was die Dringlichkeit dieses Gesetzes unterstreicht.

Für Websites und Online-Shops gibt es keine Schonfrist. Sie müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Übergangsfristen gelten nur in eng begrenzten Fällen: Fürbestimmte Dienstleistungen mit bereits bestehenden Verträgen läuft eine Frist bis 2030, für Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Fahrkartenautomaten je nach Inbetriebnahme bis zu 15 Jahre.
Deine Website ist noch nicht barrierefrei, soll es aber so schnell wie möglich werden? Auf unserer Leistungsseite „Barrierefreie Website“ zeigen wir, wie wir B2B-Unternehmen dabei unterstützen.
Die rechtlichen Grundlagen des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) bilden das Fundament für die Schaffung einer zugänglicheren digitalen Welt für alle Nutzer. Hier ist ein vertiefter Einblick in die Kernvorschriften und Standards, die für die Umsetzung des BFSG relevant sind.
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine weitreichende EU-Richtlinie, die eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen abdeckt. Sie zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Bankdienstleistungen, E-Books, E-Commerce und anderen Schlüsseltechnologien zu verbessern. Der EAA schreibt vor, dass neue Technologien von Anfang an mit Blick auf die Zugänglichkeit entwickelt werden sollen, wodurch ein kohärenter europäischer Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen entsteht.
Der EAA ist zudem eng mit der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates verbunden, die vom 17. April 2019 datiert und die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen konkretisiert. Diese EU-Richtlinie deckt eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen ab und zielt darauf ab, die Zugänglichkeit in Bereichen wie Bankdienstleistungen, E-Books und E-Commerce zu verbessern.
Die Norm EN 301 549 stellt einen wichtigen Leitfaden für die Entwicklung barrierefreier IKT-Produkte und -Dienstleistungen dar. Sie bietet spezifische Anforderungen für die Barrierefreiheit von Webinhalten, Apps, Betriebssystemen und mehr, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht von der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Wie die Anforderungen des BFSG konkret umzusetzen sind, regelt die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Sie übersetzt die gesetzlichen Vorgaben in technische Anforderungen für die Privatwirtschaft und verweist dabei auf anerkannte Standards wie die EN 301 549 und die WCAG.
Davon zu unterscheiden ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Sie gilt für die digitalen Angebote öffentlicher Stellen und beruht auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), nicht auf dem BFSG. Inhaltlich folgt sie denselben Grundprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bilden das technische Herzstück. Sie definieren drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Für das BFSG gilt Stufe AA als Mindestanforderung. Die vier Grundprinzipien lauten:
Das BFSG verlangt mehr als eine technisch zugängliche Seite. Anbieter müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Sie informiert darüber, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und nennt einen Kontakt für Rückmeldungen. Diese Erklärung ist Pflicht, und das Fehlen kann selbst dann beanstandet werden, wenn die Seite ansonsten zugänglich ist.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nicht nur ein gesetzlicher Rahmen, sondern auch ein ethisches Gebot, das sich an ein breites Spektrum von Akteuren richtet. Es ist sowohl für den B2C- als auch für den B2B-Bereich von entscheidender Bedeutung, da es die digitale Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen gewährleisten soll.
Hier wird es differenziert. Reine B2B-Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, fallen nicht direkt unter das BFSG. Das Gesetz zielt auf den Schutz von Verbrauchern.
Aber Vorsicht vor dem Trugschluss. Aus unseren Projekten mit B2B-Kunden wissen wir, dass die Grenze in der Praxis verschwimmt. Sobald eine Plattform auch von Verbrauchern genutzt werden kann, greift das Gesetz - ebenso, wenn ihr ein im BFSG gelistetes Produkt anbietet, das dann selbst barrierefrei sein muss. Viele vermeintlich „reine" B2B-Plattformen sind genau deshalb betroffen, ohne dass es den Betreibern bewusst ist.
Unser Rat: Verlasst euch nicht auf das Label „B2B". Prüft konkret, ob Verbraucher auf eure digitalen Angebote zugreifen können.
Das BFSG stellt sicher, dass eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich gemacht wird. Hier sind einige der Schlüsselbereiche, die vom BFSG abgedeckt werden:
Dienstleistungen:
Produkte:

Diese Aufstellung zeigt, dass das BFSG einen breiten Ansatz verfolgt, um sicherzustellen, dass Technologie und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Es wird deutlich, dass Barrierefreiheit eine integrale Rolle in der Produktentwicklung und Dienstleistungsgestaltung spielen muss.
Das BFSG erstreckt sich auf nahezu alle Arten von Webseiten und mobilen Anwendungen, die für den deutschen Markt entwickelt oder bereitgestellt werden. Dies schließt sowohl öffentliche als auch private Anbieter ein, die digitale Inhalte oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt Maßstäbe für die digitale Inklusion, die weit über die herkömmliche Website-Gestaltung hinausgehen. Es verlangt von Website-Betreibern, proaktiv alle Elemente ihrer Online-Präsenz zu überdenken und sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind.
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet und programmiert, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Website Informationen auf vielfältige Weise bereitstellt, um sensorische, kognitive oder motorische Einschränkungen zu berücksichtigen. Barrierefreiheit im Web umfasst auch die einfache Bedienung der Website und die Kompatibilität mit assistiven Technologien.
Bei der Umsetzung der Richtlinie und der Gestaltung barrierefreier Websites müssen Entwickler und Designer folgende Beeinträchtigungen berücksichtigen:

Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit auf Websites müssen demnach verschiedene Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Die Anforderungen an eine barrierefreie Webseite beinhalten:
Eine barrierefreie Website zu erstellen, ist ein mehrstufiger Prozess, der von Anfang an in die Webentwicklung integriert werden sollte. Hier ist eine Checkliste, die dabei hilft, die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit während der Konzeption, des Designs und der Entwicklung einer Website zu berücksichtigen:

Diese Checkliste ist eine grundlegende Richtlinie und sollte an die spezifischen Anforderungen und Ziele der jeweiligen Website angepasst werden. Eine barrierefreie Website zu schaffen, bedeutet nicht nur, gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, sondern auch, ein umfassendes Nutzererlebnis (User Experience) für alle zu gewährleisten.
Die Implementierung digitaler Barrierefreiheit bietet weitreichende Vorteile, die über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Unternehmen, die Zugänglichkeit in ihre digitale Strategie integrieren, erleben positive Auswirkungen in verschiedenen Bereichen.

Diese Vorteile machen deutlich, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage der Compliance ist, sondern auch eine strategische Entscheidung. Sie hat das Potenzial, Wettbewerbsvorteile zu schaffen und das Unternehmensimage positiv zu beeinflussen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein mutiger Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt. Es strebt an, Technologie für alle zugänglich zu machen und betont die Bedeutung von Zugänglichkeit und Gleichberechtigung. Kritik ist jedoch unerlässlich, um das Gesetz zu hinterfragen, weiterzuentwickeln und praxisnahe Lösungen zu finden. Im Folgenden werden die Hauptkritikpunkte am BFSG beleuchtet. Sie zeigen, dass Barrierefreiheit technische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen mit sich bringt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt insbesondere für KMU eine finanzielle Herausforderung dar. Die Kosten für die Implementierung barrierefreier Technologien können für kleinere Unternehmen eine Hürde sein. Es gilt, Lösungen zu finden, die wirtschaftlich tragfähig sind, ohne die Qualität der Barrierefreiheit zu beeinträchtigen.
Die Umsetzung der technischen Anforderungen des BFSG wird oft als kompliziert wahrgenommen. Die Notwendigkeit, bestehende Webangebote umfassend zu überarbeiten und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen, kann eine erhebliche Belastung sein.
Viele Unternehmen fühlen sich hinsichtlich der Umsetzung des BFSG alleingelassen. Der Ruf nach besseren Informationsangeboten und praktischen Anleitungen zur Implementierung der Barrierefreiheit ist groß.
Rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des BFSG sind ein weiterer Kritikpunkt. Unternehmen suchen nach transparenten Richtlinien und klar definierten Verantwortlichkeiten.
Die individuellen Anforderungen von Nutzern mit unterschiedlichen Behinderungen können stark variieren. Die Kritik bezieht sich darauf, dass es schwierig sein kann, eine Einheitslösung zu finden, die allen Bedürfnissen gerecht wird.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutsamer Schritt in die Zukunft einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Es fordert von uns allen, Barrieren abzubauen und das Internet zu einem Ort zu machen, an dem jeder teilhaben kann. Trotz der Herausforderungen, die mit der Umsetzung verbunden sind, ist das zugrunde liegende Ziel des BFSG unbestritten – die Förderung der Gleichheit und die Verbesserung der Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen.
Die Kritik am Gesetz zeigt die Notwendigkeit auf, kontinuierlich im Dialog zu bleiben, um praktische und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die sowohl für die Nutzer als auch für die Unternehmen funktionieren. Die digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung; sie ist eine Chance für Innovation, ein erweitertes Kundenerlebnis und letztlich ein Ausdruck unserer gemeinsamen menschlichen Werte.
Das BFSG ist das deutsche Umsetzungsgesetz des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne Einschränkungen nutzen können. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbieten, darunter Online-Shops, Banking-Plattformen, Messenger-Dienste und E-Books. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeitende, höchstens zwei Millionen Euro Umsatz), aber nur, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Wer Produkte in Umlauf bringt, fällt auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz.
Verstöße gegen das BFSG können zu Abmahnungen, Bußgeldern bis zu 100.000 Euro und behördlichen Anordnungen führen. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Kontrolle zuständig. Unternehmen sollten die Umsetzung ernst nehmen, schon wegen des Reputationsrisikos.
WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA ist der maßgebliche technische Standard, den das BFSG voraussetzt. Er umfasst Anforderungen wie ausreichende Farbkontraste, Tastaturnavigation, Textalternativen für Bilder und kompatible Markup-Struktur für Screenreader. Wer AA erfüllt, ist für die meisten gesetzlichen Anforderungen auf der sicheren Seite.
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Bewährt hat sich ein schrittweises Vorgehen:
Gut strukturierte Codebasen sind schneller fertig als gewachsene Legacy-Systeme. Erster Schritt ist immer eine ehrliche Bestandsaufnahme.
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